Kurfürst

Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII zum König.
Die Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich,
sind, von links nach rechts,
die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier,
der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen,
der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.
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Ein Kurfürst (von mittelhochdeutsch: kur(e) Wahl) war ein Fürst, der über die Kurwürde verfügte. Von 1198 bis 1806 waren die Kurfüsten zur Wahl des deutschen Königs berechtigt. Dieses Amt war nötig geworden, um Doppelwahlen durch konkurrierende Interessensgruppen zu vermeiden.
Die Kurwürde war mit der Herrschaft über bestimmte Gebiete, die so genannten Kurlande verbunden.
1198 setzte sich Papst Innozenz III im welfisch-stauffischen Thronstreit mit der Auffassung durch, dass nur die sieben Kurfürsten zur Königswahl ausreichen. Als einheitliches Kollegium bestanden die sieben Kurfürsten seit 1257 aus:
- 3 geistlichen Kurfürsten:
- 4 weltlichen Kurfürsten:
- Pfalzgraf bei Rhein (siehe Kurpfalz)
- Herzog von Sachsen (siehe Kurfürstentum Sachsen)
- Markgraf von Brandenburg
- König von Böhmen
Die Kurfürsten kürten durch eine Wahl nach dem Mehrheitsprinzip den nächsten deutschen König, entweder zu Lebzeiten des regierenden Königs oder nachdem der Vorgänger verstorben war. Durch diese Prozedur der Wahlmonarchie wurde die Macht und die Unabhängigkeit der Landesfürsten im Reich gesichert, da so vom zukünftigen König umfangreiche Zugeständnisse (Wahlkapitulation genannt) verlangt werden konnten.
Mit der Würde eines Kurfürsten verband sich auch eines der Erzämter. Tatsächlich wurden diese Ämter bei offiziellen Anlässen von Vertretern der Kurfürsten ausgeübt, die sie in ihrer Familie weitervererbten (Erbämter)
Die Böhmische Kurwürde wurde seit den Hussitenkriegen im 15. Jahrhundert bis 1708 nicht wahrgenommen. Im Verlauf des dreißigjährigen Krieges erwarb der bayerische Herzog Maximilian I mit der Oberpfalz die pfälzische Kur, die 1648 als achte Kur für die Pfalz wieder eingerichtet wurde. Eine neunte Kur bestand seit 1692 für den Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Im Reichsdeputationshauptschluss wurden 1803 die geistlichen Kuren und die pfälzische Kur aufgehoben, wobei die Mainzer Kur auf das Fürstentum Regensburg-Aschaffenburg übertragen wurde. Zum Ausgleich wurde für die Fürstentümer Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde neu eingerichtet. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches (HRR) 1806 verlor auch die Kurwürde ihre Bedeutung.






