Komplementär
Das Adjektiv komplementär (von lat plenus und complere, complementum, Erfüllung, Ergänzung) bezeichnet ein spezifisches Verhältnis, in dem Dinge, Eigenschaften usw. zueinander stehen. Sie verhalten sich komplementär, wenn sie sich zu größerer Vollständigkeit oder stärkerer Wirksamkeit ergänzen. Wenn sie einen Gegensatz oder Widerspruch bilden, nennt man das Verhältnis antithetisch oder antagonistisch.Komplementär (Substantiv) nennt man in der deutschen Rechtssprache den persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft. Der nur beschränkt haftende Gesellschafter heißt Kommanditist.
Siehe auch: Komplementäre Matrix, Komplement






