Körperschaft
Eine Körperschaft im juristischen Sinn ist eine juristische Person, deren "Körper" aus einzelnen natürlichen und/oder juristischen Personen besteht. Ihr Status als juristische Person unterscheidet sie von der Personengesellschaft; ihre Zusammensetzung aus Einzelpersonen von der Stiftung oder Anstalt. Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert, bestehen aber unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder. Es existieren Körperschaften des privaten Rechts wie z.B. die Aktiengesellschaft, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. die Universitäten oder auch die Gemeinden.Siehe auch: Rechtsformen
Als Körperschaft gelten in den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken" [1]:
- Sämtliche Personenvereinigungen, Organisationen und Institutionen, Unternehmen und Veranstaltungen, die eine durch ihren Namen individuell bestimmbare Einheit bilden, z. B. Agenturen, Akademien, Arbeitsgemeinschaften, Archive, Ausstellungen, Banken, berufsständische Kammern, Betriebe, Börsen, Buchhandlungen, Editionen, Fach(hoch)schulenn, Festwochen, Firmen, Forschungsinstitute, Genossenschaften, Gesellschaften, Gewerkschaften, Hochschulen, Hotels, Institute, Kabaretts, Kirchen, Klöster, Kongresse, Messen, Museen, Orden, Parteien, Privatpressen, Rundfunkanstalten, Schulen, Studentenverbindungen, Stiftungen, Tagungen, Theater, Universitäten, Verbände, Vereine, Verlage, Versicherungen, Werkstättenn, Zeitschriften und Zeitungen;
- die territorialen Einheiten (Gebietskörperschaften), z. B. Staaten, Länder, Bezirke, Kreise, Gemeinden, und ihre Organe, z. B. Parlamente, Regierungen, Ministerien, sonstige Behörden und Ämter, Gerichte, militärische Einheiten, diplomatische Vertretungen;
- staatliche und nichtstaatliche internationale Organisationen.






