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KFZ-Kennzeichen (Deutschland)

Table of contents
1 Aufbau der deutschen Kennzeichen
2 Die Kennzeichen in der DDR von 1956-1990
3 Die Kennzeichen im Deutschen Reich 1910-1945
4 Literatur
5 Weblinks

Aufbau der deutschen Kennzeichen

(BRD seit 1956, Gesamtdeutschland seit 1990)

Bedeutung kann allerdings die Verteilung der Zahl von Ziffern und Buchstaben haben, sie unterscheidet die Kennzeichen von Landkreisen von denen gleichnamiger kreisfreier Städte.

Die Kennzeichen der Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden, der Bundeswehr sowie Diplomatenfahrzeuge sind anders aufgebaut.

Außerdem enthält das KFZ-Zeichen das Zeichen der EU, die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette genannt), evtl. eine AU-Plakette und den Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Auto zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes, in dem der Kreis liegt.

Siehe auch

Die Kennzeichen in der DDR von 1956-1990

Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die meisten Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichen.

Die Kennzeichen im Deutschen Reich 1910-1945

Preußen

Bayern

Freistaat Sachsen

Württemberg

übrige Länder

Das Saarland besaß bis zur Wiederangliederung an das Deutsche Reich am 1. März 1935 ein eigenes Nationalitätenkennzeichen: SA.

Nichtprivate Kraftfahrzeuge wurden territorial unabhängig mit folgenden Kennzeichen versehen:

Mit der Eingliederung Österreichs am 13. März 1938 wurden die dort geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen übernommen, obwohl im Erscheinungsbild ein deutlicher Unterschied zu den deutschen Kennzeichen bestand. Die Kennzeichen waren mit weißer Schrift auf schwarzen Grund ausgeführt und trugen folgende Buchstabengruppen zur Kennzeichnung der Landesteile:

Mit der von der Tschechoslowakischen Republik erzwungenen Abtretung des Sudetengebietes im Herbst 1938 wurde das Kennzeichen

eingeführt. Diejenigen Gebiete, die an Preußen, Bayern oder Österreich angegliedert wurden, erhielten die jeweils dort geltenden Kennzeichen. Nach der gewaltsamen Annexion der restlichen Gebiete der Tschechoslowakei am 15.3.1939 wurde das so genannte "Protektorat Böhmen und Mähren" geschaffen, in dem folgende KFZ-Kennzeichen vorgeschrieben wurden.

Nach dem Kriegsausbruch und dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen wurden im Oktober 1939 Teile Polens als zum Deutschen Reich gehörig erklärt. Diejenigen Gebiete, die den Provinzen Ostpreußen und Schlesien angegliedert wurden, erhielten die dortigen KFZ-Kennzeichen. Die übrigen Gebiete wurden in zwei so genannte Reichsgaue eingeteilt:

Aus den restlichen besetzten polnischen Gebieten wurde das so genannte Generalgouvernement gebildet, in dessen Distrikten folgende KFZ-Kennzeichen benutzt werden mussten:

Literatur

Weblinks




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