Kaufmann
Kaufmann im Sinne des § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.Der Universitätsstudiengang Betriebswirtschaftslehre endet i.d.R. mit dem Abschluss Diplomkaufmann, bzw. Diplomkauffrau.
siehe auch: Handel, Verkauf
Weiterführende Literatur:






