Kapitular
Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt unteranderem ein Wahlrecht bei der Neubestzung des Bischofsstuhls der Diözese.






