Johann Tetzel
Der Dominikanermönch Johann Tetzel wurde um 1465 in Pirna geboren und ab 1504 als Ablassprediger in verschiedenen deutschen Ländern eingesetzt. 1517 ernannte ihn Erzbischof Albrecht II.= von Mainz und Magdeburg zum Subkommisar für den Ablasshandel der Kirchen-Provinz Magdeburg. Entgegen der Beichte vor einem Priester konnte der Sünder die Strafe durch Kauf eines Ablassbriefes tilgen. Kirchenraub und Meineid wurden gegen 9 Dukaten und ein Mord bereits für 8 Dukaten vergeben. Die Hälfte der Einnahmen diente dem Bau der Peterskirche in Rom, während die andere sich der Erzbischof Albrecht II. und der Ablassprediger teilten. Der Bischof benötigte die Einkünfte, um seine gegenüber den Fuggern aufgelaufenen Schulden abzuzahlen. Martin Luther prangerte diesen seiner Meinung nach schändlichen Ablasshandel an, da dieser seine Vorstellung von einem sündigen Menschen, der sich wegen schlimmer Taten ein Leben der Demut unterwirft, geradezu verhöhnte. Es war der Beginn der Reformation.
Siehe auch: TetzelsteinDer Ablassbrief
Mit der Parole, "Sobald der Gülden im Becken klingt im huy die Seel im Himmel springt" soll Johann Tetzel in der Art eines Marktschreiers den Ablasshandel eröffnet haben. In das Hochdeutsche übersetzt ist jedoch heutzutage der Ausruf "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele (aus dem Fegefeuer) in den Himmel springt!", der Allgemeinheit geläufiger. Der nebenstehend abgebildete Ablassbrief ist hinsichtlich des Aussehens nicht authentisch, entspricht aber ins Deutsche übersetzt textlich dem Anfang des in lateinischer Sprache verfassten Originals. Der Tetzelkasten
Einer der bisher gefundenen Tetzelkästen, in denen die Bußgelder verwahrt wurden, befindet sich im Städtischen Museum Braunschweig, Altstadtrathaus. Er entstammt der Peterskapelle des Schlosses Süpplingenburg, in der Tetzel gepredigt und diesen Kasten verwendet haben soll. Dieser ist mit breiten Eisenblechen beschlagen und besitzt seitlich zwei Tragegriffe. Auf der Vorderseite waren drei Schlösser angebracht, deren Öffnung wahrscheinlich nur der römischen Kurie, den Fuggern und Erzbischof Albrecht vorbehalten waren. Seine Abmessungen sind 40,7 x 82,5 x 47,5 cm.






