Jagdrecht
Das Jagdrecht umfasst alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Diese sind: das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen.Das Jagdrecht im subjektiven Sinne (siehe "subjektives Recht" bei Recht) ist das Recht einer Person, die Jagd auszuüben (§ 1 BJagdG)
Das Jagdrecht steht allein dem Grundeigentümer zu (§ 3 BJagdG), es sei denn dieser schließt einen Jagdpachtvertrag.






