Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (engl.: International Court of Justice, Abk.: ICJ) ist seit 1945 das Rechtsprechungsorgan der UNO, und hat seinen Sitz in Den Haag. Die 15 Richter des IGH werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl jederzeit möglich ist. Alle drei Jahre werden 1/3 der 15 Richter neu gewählt, allerdings müssen alle Richter unterschiedlicher Nationalität sein. Bei ihrer Rechtssprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Als Partei können vor den IGH nur Staaten treten. Diese müssen aber sowohl die UN-Charta, als auch das Statut des IGH anerkennen. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend.
Zwar kam es in fünf Jahrzehnten nur zu 65 Urteilen, doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.






