Immigration
Immigration oder auch Einwanderung bedeutet dass eine Person zeitweilig oder dauerhaft ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt. In Deutschland lassen sich Einwanderer in 3 Gruppen unterteilen:
- Spätaussiedler (Einwanderungsregelung vgl. Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG) von 1953 sowie Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) von 1990)
- Gastarbeiter (hier gilt das Ausländerrecht, bzw. die "Greencard"-Sonderverordnung)
- Asylsuchende (Rechsstatus nach dem Asylrecht)
siehe auch:
Arbeitsmigration