Immaterielle Monopolrechte
Immaterielle Monopolrechte beziehen sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte (Monopole), indem anderen als dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote erteilt werden bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie.
Häufig wird auch der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum verwendet, der als Intellectual Property von der WIPO stammt und von Kritikern als irreführende Propaganda angesehen wird.
Folgende sehr unterschiedliche Rechte kann man darunter vereinen:
- Urheberrecht, das dem Besitzer u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, die dem Besither ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Handelsmarken, -namen oder Phrasen, die zur eindeutigen Identifikation von Produkten durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
Siehe auch: TRIPS






