Handwerkskammer
In der
Handwerkskammer sind alle selbstständigen
Handwerker, handwerksähnliche Betriebe, aber auch Gesellen, die selbstständig ein zulassungspflichtiges
Handwerk betreiben (§ 90 Handwerksordnung) zwangsweise organisiert. Die Handwerkskammer ist eine
Körperschaft öffentlichen Rechts, die durch das zuständige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet wird. Die
Satzung der Handwerkskammer wird durch das Ministerium erlassen, dieses führt auch die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammer. Als Organe der Handwerkskammer werden die Mitgliederversammlung als Vollversammlung, die Ausschüsse und der Vorstand vorgesehen.