Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht der Kaufleute. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt jedoch stets dann, wenn keine speziellen Regelungen des Handelsgesetzbuches vorliegen. Das Handelsrecht setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern.
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Das Handelsgesetzbuch wurde am 10. Mai 1897 erlassen. Rechtsgeschichtliches ist es zu allen Zeiten durch die europäischen Rechtsordnungen (Italien, Frankreich) beeinflusst worden. Schon sehr früh war das Handelsrecht in den Edikten der Städte (vgl. Hanse) entstanden.
Noch heute wird durch die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft das Handelsrecht stark beeinflusst.
Neben dem "gewöhnlichen" Handelsrecht beschreibt das Handelsgesetzbuch auch das Seehandelsrecht. Dieses wird teilweise durch Völkerrecht beeinflusst.
Das Inhaltsverzeichnis des Handelsgesetzbuch gliedert sich wie folgt:
Entstehung
Inhalt
Rechtsstreitigkeiten finden regelmäßig vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz, Angelegenheiten des Handelsregisters nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Amtsgericht statt. Auch Schiedsgerichte spielen eine Rolle.






