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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht der Kaufleute. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt jedoch stets dann, wenn keine speziellen Regelungen des Handelsgesetzbuches vorliegen. Das Handelsrecht setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern.

Table of contents
1 Entstehung
2 Inhalt
3 Weblinks

Entstehung

Das Handelsgesetzbuch wurde am 10. Mai 1897 erlassen. Rechtsgeschichtliches ist es zu allen Zeiten durch die europäischen Rechtsordnungen (Italien, Frankreich) beeinflusst worden. Schon sehr früh war das Handelsrecht in den Edikten der Städte (vgl. Hanse) entstanden. Noch heute wird durch die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft das Handelsrecht stark beeinflusst.

Inhalt

Neben dem "gewöhnlichen" Handelsrecht beschreibt das Handelsgesetzbuch auch das Seehandelsrecht. Dieses wird teilweise durch Völkerrecht beeinflusst. Das Inhaltsverzeichnis des Handelsgesetzbuch gliedert sich wie folgt:

  1. Buch: Handelsstand
    1. Kaufleute
    2. Handelsregister
    3. Handelsfirma
    4. Handelsbücher (weggefallen)
    5. Prokura und Handlungsvollmacht
    6. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
    7. Handelsvertreter
    8. Handelsmakler
  2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
    1. Offene Handelsgesellschaft
    2. Kommanditgesellschaft
    3. stille Gesellschaft
  3. Buch: Handelsbücher
    1. Vorschriften für alle Kaufleute
    2. Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss
    3. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften
    4. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
    5. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
    6. Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat
  4. Buch: Handelsgeschäfte
    1. Allgemeine Vorschriften
    2. Handelskauf
    3. Kommissionsgeschäft
    4. Frachtgeschäft
    5. Speditionsgeschäft
    6. Lagergeschäft
  5. Buch: Seehandel
    1. Allgemeine Vorschriften
    2. Reeder und Reederei
    3. Kapitän
    4. Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern
    5. Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck
    6. (weggefallen)
    7. Haverei
    8. Bergung
    9. Schiffsgläubiger
    10. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt

Rechtsstreitigkeiten finden regelmäßig vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz, Angelegenheiten des Handelsregisters nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Amtsgericht statt. Auch Schiedsgerichte spielen eine Rolle.

Weblinks




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