Habeas-Corpus-Akte
Die englische Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus - "du mögest einen Körper haben") wurde im Jahr 1679 durch König Karl II erlassen. Sie gilt als eines der modernen Freiheitsrechte und ist in jeder demokratischen Verfassung verwirklicht.
Ein Untertan der englischen Krone durfte ohne gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden. Dieses Habeas-Corpus-Recht wurde Bestandteil der Amerikanischen Verfassung.
Das deutsche Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Art. 104 GG festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches Recht.
Das Habeas-Corpus-Recht wandte sich gegen die Leibeigenschaft und ließ in England erste liberalistische Tendenzen aufleben.






