Gutsbezirk Münsingen
{| border="0" cellpadding="2" cellspacing="1" bgcolor="#FFDEAD" style="float:right; margin-left:15px" ! Wappen ! Karte |---- bgcolor="#FFFFFF" | align="center" | kein Wappen | align="center" |
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! colspan="2" | Basisdaten
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| Bundesland: || Baden-Württemberg
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| Regierungsbezirk: || Tübingen
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| Kreis: || Reutlingen
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| Fläche: || 66,98 km²
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| Einwohner: || 290 (30.09.2003)
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| Bevölkerungsdichte: || 4 Einwohner/km²
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| Höhe: || 700 m ü. NN
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| Postleitzahl: || 72525
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| Vorwahl: || 07381
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| Geografische Lage: || 48° 25' n. Br. 09° 30' ö. L. |---- bgcolor="#FFFFFF" | KFZ-Kennzeichen: ||
RT
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| Amtliche Gemeindekennzahl: || 08 4 15 086
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! colspan="2" | Politik
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| Bezirksvorsteher: || Horst Medrow
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| Anschrift desBezirksvorstehers: || Kirchstr. 1
72525 Münsingen |}
Der Gutsbezirk Münsingen im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg ist ein bewohntes Gemeindefreies Gebiet. Er wurde 1942 gegründet und umfasst im Wesentlichen den Truppenübungsplatz Münsingen.
Der Truppenübungsplatz Münsingen war 1895 auf dem Gelände des alten Hofguts Breithülen von der Militärverwaltung Württembergs errichtet worden. 1897 wurde ein Remontedepot eingerichtet, dessen Aufgabe es war, für das württembergische Armeekorps jährlich 250 Pferde bereitzustellen. Nach dem 1. Weltkrieg wurde das Depot geschlossen, doch 1934 wieder gegründet.
1938 wurde der Truppenübungsplatz Münsingen erweitert. Damals gingen die gesamte Gemarkung der Gemeinde Gruorn sowie Teile der Nachbargemarkungen Auingen, Böhringen, Böttingen, Ennabeuren, Feldstetten, Ingstetten, Magolsheim, Münsingen, Trailfingen und Zainingen in ihm auf. Zu diesem Zweck mussten die 665 Bewohner der Gemeinde Gruorn umgesiedelt werden, nachdem 1937 die Auflösung der Gemeinde beschlossen worden war. Die Umsiedlung geschah zwischen 1937 und 1939. Die Einwohner zogen in verschiedene Orte in Württemberg, Baden und Bayern.
Als 1942 das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Münsingen errichtet wurde, waren die Bediensteten des Depots die ersten Einwohner dieses Verwaltungsbezirks.
Verwaltungsmäßig ist der Gutsbezirk Münsingen heute eine Gebietskörperschaft im Sinne der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und insofern den übrigen 1.110 Gemeinden Baden-Württembergs vergleichbar. Allerdings hat der Gutsbezirk keine Gemeindevertretung (Gemeinderat) und keinen Bürgermeister. Die wahlberechtigte Bevölkerung kann somit lediglich bei Wahlen im Bund und im Land Baden-Württemberg teilnehmen.
Als Oberhaupt hat das gemeindefreie Gebiet anstelle eines Bürgermeisters einen "Gutsbezirksvorsteher", der durch die Oberfinanzdirektion Stuttgart bestellt wird.






