Grenznutzen
Der Grenznutzen ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre. Er gibt den zusätzlichen Nutzen an, den der Konsum einer zusätzlichen marginal kleinen Einheit eines Gutes dem Konsumenten bringt. Formal ist der Grenznutzen eines Konsumgutes
die erste Ableitung der Nutzenfunktion (
) nach der Konsummenge dieses Konsumgutes (
): 
Das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen (1. Gossensches Gesetz) besagt, dass jede weitere Einheit eines Gutes einen geringeren zusätzlichen Nutzen als die vorangegangenen Einheiten bringt.
Ein abnehmender Grenznutzen bedeutet, dass die zweite Ableitung der Nutzenfunktion (
) nach der Konsummenge dieses Konsumgutes (
) negativ ist: 






