Gottesdienst
Ein Gottesdienst ist eine i.d.R. in einer eigens vorgesehenen Räumlichkeit (Kirche, Synagoge, Moschee etc.) stattfindende gemeinschaftliche religiöse Feier zur Verehrung Gottes. Im Deutschen ist der Begriff ursprünglich die Wiedergabe des lateinischen Begriffes Kult. (weiteres siehe dort)
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1.1 Frühe Kirche
2 Judentum1.2 Orthodoxe Kirchen 1.3 Römisch-katholische Kirche 1.4 Lutheraner 1.5 Reformierte Kirchen 3 Islam 4 Literatur |
Christentum
Frühe Kirche
Bereits in den Paulusbriefen und in der Apostelgeschichte werden verschiedene Formen von Gottesdienst erwähnt.
Justin der Märtyrer († 165) beschreibt einen christlichen Gottesdienst mit Leseordnung, Predigt, Fürbittegebet und Abendmahlsfeier.
Formen des römisch-katholischen Gottesdienstes sind:
Orthodoxe Kirchen
Die Ostkirchen hingegen halten an der Bezeichnung Heilige Liturgie für ihre Form des Gottesdienstes fest. Nur die Abendmahlsfeier ist nach diesem Verständnis Gottesdienst.Römisch-katholische Kirche
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nahm sich auch die römisch-katholische Kirche des Gottesdienstes (bzw. Wortgottesdienstes) als cultus divinus an. Lutheraner
Seit dem 16. Jahrhundert durch Luther geprägt, dem die Feier des Wortes Gottes in der Gemeinde zentrales Anliegen war, war er als Reform des katholischen Messopferss lange in der evangelischen Kirche verankert.
Reformierte Kirchen
Der Gottesdienst in Kirchen der reformierten Tradition ist sehr nüchtern und wortbetont., sein wesentlicher Bestandteil ist die Predigt. Das Abendmahl wird gewöhnlich nur an hohen Festtagen gefeiert, die Liturgie ist schlicht und als Erinnerungsfeier gestaltet - auch im Abendmahlsgottesdienst ist die Predigt die Hauptsache.
Judentum
Im Judentum findet der Gottesdienst am Sabbat (Samstag) und an Feiertagen in der Synagoge statt.
Der Gottesdienst besteht aus Liedern, Gebeten, Glaubensbekenntnis und Schriftlesungen. Die Gottesdienstordnung ist je nach Richtung und Synagoge verschieden.






