Gossensche Gesetze
Die Gossensche Gesetze (eigentl. Gossen’sche Gesetze) stellen volkswirtschaftliche Regeln dar, die auf der Annahme basieren, dass ein volkswirtschaftlicher Nutzen quantifizierbar ist. Demnach kann dem Nutzen ein Wert zugewiesen werden, der in Nutzeneinheiten berechnet und mit verschiedenen Nutzeneinheiten verrechnet werden kann. Die Regeln sind von dem deutschen Volkswirt Hermann Heinrich Gossen im Jahr 1854 aufgestellt und erst später als Gossen’sche Gesetze bezeichnet worden.
„Die Größe ein und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis zuletzt Sättigung eintritt.”
Dieses Gesetz, das auch als Gesetz der Bedürfnissättigung oder Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen bezeichnet wird, besagt, dass der zusätzliche Nutzen eines Gutes (Grenznutzen) mit dem Wachstum des Verbrauchs abnimmt. So stiftet der Genuss eines ersten Glas Wassers durch einen Durstigen einen sehr hohen Nutzen , wogen das Zweite bereits einen etwas geringeren und das Dritte wiederum etwas weniger Nutzen bringt. Je größer die verbrauchte Menge eines Gutes ist, desto geringer ist der Anreiz, weitere Einheiten des Gutes zu nutzen.Erstes Gossen´sches Gesetz






