Goldene Bulle
Die Goldene Bulle oder aurea bulla, verabschiedet auf dem Nürnberger Reichstag von 1356 und später im selben Jahr in Metz, ist eines der wichtigsten Gesetze des heiligen römischen Reiches deutscher Nation. Sie besteht aus insgesamt 31 Kapiteln. Ihr Name leitet sich von der goldenen Kapsel (lat. bulla) ab mit der das Siegel umschlossen ist.
In der goldenen Bulle wurde das Wahlrecht der im folgenden zitierten Kurfürsten bei der Königswahl besiegelt. Die Königswahl wurde damit auch formell wie bereits im Kurverein von Rhens erklärt von der Zustimmung des Papstes gelöst. Nach ihrer Wahl wurden die Könige in der Regel vom Papst zum Kaiser gekrönt, als letzter Karl V Schon sein Vorgänger Maximilian I nannte sich mit Einverständnis des Papstes seit 1508 "Erwählter Römischer Kaiser".
"(...) sich am Wahltag versammelt haben, soll der (...) Erzbischof von Mainz und kein anderer von seinen Mitkurfürsten einzeln und in folgender Reihenfolge deren Stimme erfragen: 1. Erzbischof von Trier 2. Erzbischof von Köln 3. König von Böhmen 4. Pfalzgrafen bei Rhein 5. Herzog von Sachsen 6. Markgrafen von Brandenburg. All diese soll besagter Erzbischof von Mainz in obiger Reihenfolge um ihre Stimme befragen. Wenn das geschehen ist, sollen ihn seine Mitkurfürsten ihrerseits befragen, damit auch er ihnen seine Stimme kundgebe." (GB Kap. 4,2)






