Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz dient dem Schutz von:
- gewerbliche Leistungen
- persönliche Schöpfungen
- redlichen Wettbewerb
Eigentlich müsste es "Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht" heißen, denn das Urheberrecht gilt auch im Nicht-gewerblichen Bereich. Hierzu dient eine Vielzahl von Gesetzen, die unterschiedliche Bereiche abdecken:
- Schutz des redlichen Wettbewerbs
- GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
- Schutz gewerblicher Leistungen
- technischer Art
- nicht technischer Art
- Schutz persönlicher Schöpfungen
- technischer Art wie bei gewerblichen Leistungen
- nicht technischer Art
Es können auch Überlappungen auftreten, so kann die Verwendung fremder Kennzeichen unter das Markengesetz oder unter das UWG fallen