Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine GmbH ist eine Handelsgesellschaft und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Als solche ist sie eine juristische Person, kann also Rechtsträger sein, klagen und verklagt werden.
Das Grundkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen, von denen die Hälfte bei der Gründung bereits eingezahlt sein muss. Zur Gründung einer GmbH muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. (Früher: mindestens zwei Gesellschafter; Sonderform: Ein-Mann-GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch die Geschäftsführer als Organe vertreten und geführt. Jeder Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt und ist gegenüber dieser weisungsgebunden, anders als beim Vorstand einer Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführer werden in das Handelsregister eingetragen, so dass sich Geschäftspartner der GmbH über die Vertretungsverhältnisse informieren können.
Nicht unproblematisch ist die Haftung des Geschäftsführers in der Krise und Insolvenz der Gesellschaft. Obwohl der GmbH immer Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital nachgesagt wird, hat der Gesetzgeber doch einen weitgehenden privatrechtlichen Gläubigerschutz eingebaut, wenn die Geschäftsführer nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handeln.
siehe auch: RechtsformenKapital
Führung
Rechtsfolgen






