Gemeindearten
Definition GemeindeUnter dem Begriff Gemeinde versteht man die Grundeinheit der kommunalen Selbstverwaltung, oder anders ausgedrückt, die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau eines demokratischen Staates. Die Gemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit.
Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Diese umfassen das ganze Spektrum von der kleinsten Landgemeinde (wie z.B. Wiedenborstel in Schleswig-Holstein: 3 Einwohner) bis zur großen Weltstadt (z.B. Berlin ca. 3,5 Mio. Einwohner).
Die Gemeinden haben Gebietshoheit (die Gemeinde hat die Hoheit über ihr Gebiet), die Allmitgliedschaft (alle Bewohner der Gemeinde sind "Mitglied" in der Gebietskörperschaft Gemeinde) und die Allzuständigkeit (die Gemeinde ist grundsätzlich zunächst einmal für alles zuständig in ihrem Gebiet). Für natürliche Personen ergibt sich die Mitgliedschaft in der Gebietskörperschaft aus dem Wohnsitz, für juristische Personen aus deren Sitz. Neben den Gemeinden sind z.B. der Staat (Bund und Bundesländer) sowie Gemeinde- bzw. Kommunalverbände (wie z. B. Landkreise) Gebietskörperschaften.
Gemeindearten
Die Gemeinden tragen in den einzelnen Bundesländern je nach Größe, Bedeutung bzw. Aufgabenstellung unterschiedliche Bezeichnungen. Dabei kann man einerseits rechtliche Bezeichnungen von Bezeichnungen für Werbezwecke andererseits unterscheiden. Im folgenden werden diese unterschiedlichen Begriffe alphabetisch aufgelistet und kurz erläutert.
=Rechtliche bzw. historisch überlieferte Bezeichnungen= Siehe auch Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland
Amtsangehörige Gemeinde/Stadt
Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem Amt angehört. Das Amt ist eine Art der Verwaltungsgemeinschaft in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises zu einer neuen Körperschaft des öffentlichen Rechts (dem "Amt") zusammen schließen. Das Amt erledigt für seine amtangehörigen Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben (Kostenersparnis). Im Gegensatz dazu gibt es die amtsfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinde, die alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.
Siehe auch: "Verbandsangehörige Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde", "Ortsgemeinde"
Amtsfreie Gemeinde/Stadt
Kreisangehörige Gemeinde, die keinem Amt angehört und insofern alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Es gibt sie in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Gegensatz dazu die amtsangehörige Stadt oder amtsangehörige Gemeinde.
Siehe auch: "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"
Bergstadt
Eine Stadt, in der Bergbau betrieben wurde oder wird, durfte sich früher "Bergstadt" nennen. Diese Bezeichnung kann bis heute beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerg mehr besitzt. Besondere Rechte hat die Stadt durch diesen Titel nicht. Bsp. für Bergstädte: Annaberg-Buchholz, Clausthal-Zellerfeld
Einheitsgemeinde
Flecken
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Flecken" war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie etwa dem Marktrecht, verbunden. Nachdem diese Rechte heute anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z.B. § 14 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung NGO) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (z.B. Bücken, Dahlenburg, Diepenau, Liebenau, Uchte) und Sachsen-Anhalt (z.B. Apenburg, Zechlin). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1932. Damals wurde der letzte Flecken "Arnis" zur Stadt erhoben.
Siehe auch: "Freiheit", "Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort", "Weichbild"
Freiheit
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Freiheit" war vor allem im Sauerland üblich, heute jedoch meist nicht mehr verwendet; vgl. die Ausführungen bei "Flecken"
Große kreisangehörige Stadt
In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten - wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben - auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel "Große kreisangehörige Stadt". Mit der Verleihung des Titels werden dann auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Die Einwohnergrenze ist je nach Land unterschiedlich geregelt, liegt jedoch im Allgemeinen bei über 50.000.
Siehe auch "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt", "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde", "Mittelstadt"
Große Kreisstadt
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten - wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben - auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel "Große Kreisstadt". Mit der Verleihung des Titels werden dann auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohner. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde Stutensee, Landkreis Karlsruhe, ist seit 1.1.1998 "Große Kreisstadt" und darf sich somit "Stadt Stutensee" nennen.
In Bayern wurde der Status "Große Kreisstadt" mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele kreisfreie Städte, die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher auch Städte mit weniger als 30.000 Einwohner, die den Status "Große Kreisstadt" haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, z.B. Dinkelsbühl oder Rothenburg ob der Tauber. Bei Neuverleihungen gilt jedoch die Einwohnergrenz von 30.000.
In Sachsen wurde der Titel "Große Kreisstadt" nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder auf dem Gebiet der ehem. DDR in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt.
Siehe auch: "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Mittelstadt"
Große selbständige Stadt
In Niedersachsen kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die 7 Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Sie haben i.d.R. mehr als 50.000 Einwohner und kommen auf Grund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.
Siehe auch: "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Kreisangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde, die einem Landkreis angehört, der für sie überörtliche Aufgaben wahrnimmt (z.B. Schulträgerschaft für berufliche Schulen, Krankenhauswesen, Müllabfuhr etc.). Die Gemeinden sind in ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten der Rechtsaufsicht des Landkreises unterstellt. Im Gegensatz dazu die kreisfreie Stadt, welche auch die Aufgaben des Landkreises in eigener Zuständigkeit erledigt. Die Mehrzahl der Gemeinden in Deutschland sind kreisangehörige Gemeinden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können sich kreisangehörige Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte auch zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen schließen. Siehe hierzu Zusammenarbeit von Gemeinden (Artikel wird noch erstellt.)
Kreisfreie Stadt
Größere Gemeinden - meist sind es Großstädte oder größere Mittelstädte - gehören in der Regel keinem Landkreis an. Man nennt sie daher "kreisfreie Städte". Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit. Da diese Städte somit quasi einen eigenständigen "Kreis" bilden, werden sie gelegentlich auch als "Stadtkreise" bezeichnet.
Siehe auch Liste der kreisfreien Städte in Deutschland
Kreisstadt
Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der Landkreisverwaltung sowie ggf. weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Der Begriff wird aber auch für Gemeinden verwendet, die kein Stadtrecht im eigentlichen Sinne besitzen, wenn sie jedoch Sitz einer Kreisverwaltung sind. Bsp.: Garmisch-Partenkirchen: "Kreisstadt" des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde selbst hat kein Stadtrecht, sondern darf sich lediglich "Markt" nennen.
Landeshauptstadt
Offizielle Bezeichnung der Hauptstädte in den Flächenstaaten (=Bundesländer ohne Stadtstaaten) der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen.
Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort
Marktgemeinde (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde die das Recht hatte, Märkte abzuhalten (Marktrecht). Größere Marktgemeinden wurden auch als "Marktflecken" bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte.
Nachdem das Markrecht heute anderweitig geregelt ist (grds. kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zu "Marktgemeinden" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Marktgemeinden und sonstigen Gemeinden. Es kommt dort sogar vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. Markt Absberg, Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.
= Geografische Bezeichnungen bzw. besondere Bezeichnungen für Werbezwecke=
(die Liste ist nicht abschließend)
Mittelstadt
Siehe auch: "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt"
Ortsgemeinde
In Rheinland-Pfalz Bezeichnung für alle Gemeinden, die Mitglied in einer Verbandsgemeinde sind. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff "Gemeinde" stärker von der "Verbandsgemeinde" als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben.
Siehe auch "amtsangehörige Gemeinde", "verbandsangehörige Gemeinde", "verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde"Selbständige Gemeinde
Siehe auch: "Große Selbständige Stadt" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Stadt
Eine Gemeinde, welche den Titel "Stadt" führen darf, ohne dass ihr dadurch sonstige Rechte und Pflichten entstehen. Früher war die Stadterhebung jedoch mit vielen Privilegien (z.B. Marktrecht, das Recht eigene Steuern zu erheben) verbunden. Gemeinden, die den Titel Stadt aus historischer Zeit führen, können ihn auch heute weiter führen. Aber auch neue Gemeinden können von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt heute i.d.R. das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000) sowie das Aufweisen eines gewissen "städtischen Gepräges".Stadtkreis
eine andere Bezeichnung für "kreisfreie Stadt", siehe dortStadtverbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde die dem Stadtverband Saarbrücken angehört. Der Stadtverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art. Seine Mitgliedsgemeinden sind den "kreisangehörigen Gemeinden" der Landkreise vergleichbar; siehe "kreisangehörige Gemeinde"(Gemeinde-)Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde, die Mitglied in einem Verwaltungsverband bzw. Gemeindeverwaltungsverband ist, an welchen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. Verbandsangehörige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, wobei die Bezeichnung sehr selten verwendet wird. Man spricht hier meist nur von "Gemeinden" bzw. "Mitgliedsgemeinden eines Verwaltungsverbands".Verbandsfreie Gemeinde/Stadt
In Rheinland-Pfalz eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verbandsgemeinde angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die "Ortsgemeinde", die Mitglied in einer Verbandsgemeinde ist.
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Stadt/Gemeinde
Eine kreisangehörige Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt. Im Gegensatz dazu die verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von "Gemeinden" bzw. Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft.
Siehe auch: "Amtsangehörige Gemeinde", "Ortsgemeinde", "Verbandsangehörige Gemeinde"Verwaltungsgemeinschaftsfreie Stadt/Gemeinde
In Sachsen-Anhalt eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, die bestimmte Aufgaben an diese Verwaltungsgemeinschaft abgegeben hat.
Auch in anderen Bundesländern, bei denen es Verwaltungsgemeinschaften gibt, bestehen verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden, wenngleich dieser Begriff dort nicht üblich ist.
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde"Weichbild
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel Weichbild war nur in einigen Regionen üblich und ist heute nahezu ganz verschwunden. vgl. die Ausführungen bei "Flecken".documenta-Stadt
Besonderer Namenszusatz der Stadt Kassel, weil dort regelmäßig die Kunstausstellung "documenta" stattfindet.Großstadt
Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, dürfen sich "Großstadt" nennen.Hafenstadt
Städte, die einen Hafen haben nennen sich gelegentlich "Hafenstadt"Hansestadt
Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes "Hanse" waren, nennen sich z.T. bis heute "Hansestadt". Die bekanntesten sind Bremen, Greifswald, Hamburg, Lübeck, Rostock, Stralsund, WismarStädte, die sich nach historischen Persönlichkeiten benennen
z.B.:
Kurstadt
Städte, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals Kurstadt, z.B. Baden-BadenUniversitätsstadt, Fachhochschulstadt
Städte, die eine Universität oder Fachhochschule haben, nennen sich gelegentlich Universitätsstadt bzw. Fachhochschulstadt.






