GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.Siehe auch: Novellierung des Urheberrechts, Geräteabgabe, Verwertungsgesellschaft
| Table of contents |
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2 GEMA-Gebühren und Pauschalabgabe 3 Rechtsgrundlage 4 Geschichte 5 Umsatz 6 Aktuelle Diskussion 7 Andere Verwertungsgesellschaften 8 Weblinks |
Die Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte automatisch bestehen. Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber ihre Werke und Verleger die von ihnen produzierten Tonträger an die GEMA melden. Die GEMA vertrat 2003 rund 60.000 Komponisten, Textern und Musikverlegern.
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützte musikalische Werken aus dem so genannten "Weltrepertoire" der GEMA müssen Gebühren an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Vergütung erfolgt nach einem Punktesystem, das zwischen U-Musik und E-Musik unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet, ein mit grossem Orchester instrumentiertes werk von mehr als sechzig Minuten Dauer dagegen mit 1.200 Punkten.
Auch für Geräte und Medien, die das Kopieren von Musik ermöglichen, müssen pauschale Abgaben (so genannte Pauschalabgabe) abgeführt werden, die bereits im Kaufpreis enthalten sind und zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gehen und von dort zu einem ein Teil an die GEMA weitergeleitet werden. Die Höhe der Abgaben auf CD-Rohlinge lagen im Juni 2002 bei 6,14 Cent pro Rohling.
Die IFPI beantragte im Januar 2004, den 1997 vereinbarten Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern von derzeit 9,009 Prozent des Herstellerabgabepreises auf 5,6 Prozent zu senken. Die GEMA kritisierte diesen Vorstoss als "Versuch der deutschen Tonträgerindustrie, ihre Probleme auf dem Rücken und zu Lasten der schöpferischen Komponisten und Textdichter zu lösen".
Rechtsgrundlage der Arbeit von Verwertungsgesellschaften ist unter anderem das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vom 9. September 1965,
das den Betrieb von Verwertungsgesellschaften ermöglicht.
Die GEMA wurde am 14. Januar (andere Quellen: 20. September) 1903 auf Initiative von Komponisten und Verlegern, unter anderem Richard Strauss, Paul Lincke und Kollegen von der Genossenschaft Deutscher Komponisten in Berlin als Deutsche Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte gegründet.
Die GEMA erwirtschaftete 2001 und 2002 wachsende Einnahmen.
Die GEMA ist oft Bestandteil von Diskussionen über das Urheberrecht, Privatkopie und Tauschbörsen.
In letzter Zeit besonders häufig im Zusammenhang mit Maßnahmen der Recording Industry Association of America (RIAA) , dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) ( und Entwicklungen wie dem Digital Rights Management (DRM) von Microsoft erwähnt.
Andere Verwertungsgesellschaften, die Einnahme der ihnen zustehenden Gebühren teilweise an die GEMA abgegeben haben, sind beispielsweise
Seit April 2003 bietet die GEMA auf ihrer Webseite einen Zugang zu ihrer
Werke-Datenbank mit rund 1,6 Millionen urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken an.
Mitgliedschaft
GEMA-Gebühren und Pauschalabgabe
Rechtsgrundlage
Geschichte
Umsatz
Aktuelle Diskussion
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