Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum bezieht sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte auf immeterielle Güter. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt.
Von Kritikern wird der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum (engl.: Intellectual Property), der von der WIPO geprägt wurde, als irreführende Propaganda angesehen, weshalb von ihnen der Begriff immaterielle Monopolrechte verwendet wird. In der Juristischen Lehre wird dagegen von Immaterialgüterrecht gesprochen. Üblich ist auch der Terminus Exklusionsrechte (übertragen von engl. exclusivity rights).
Folgende sehr unterschiedliche und miteinader konkurrierende Rechte werden unter geistigem Eigentum vereinigt:
- Urheberrecht, das dem Besitzer u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, staatlich verliehene Monopolrechte, die dem ersten Anmelder ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Handelsmarken, -namen oder Phrasen, die zur eindeutigen Identifikation von Produkten durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
siehe auch: immaterielle Monopolrechte, TRIPS, Eigentum






