Fürst
Fürst ist einer der höchsten Titel im Adel, der in der Rangfolge zwischen Herzog und Landgraf einzuordnen ist.
(lat. princeps, der Erste; vergl. engl. the first, dt. Fürst im Sinne von "der Erste")
Fürst ist auch ein Synonym für Landesherrscher.
In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich (HRR) waren Fürsten "die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser", das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.
Zum Fürstenstand zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen, Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte.
Später wurden die Fürsten zu absoluten Herrschern in ihren Ländern.
Kurfürsten hatten das Recht der Königswahl. Daher leitet sich auch der Name ab: "Kur-" kommt von "küren", das heißt "jemanden (er)wählen". Die Wahl fand in ausgewählten Pfalzen statt - den Kurpfalzen.
siehe auch: Monarchie, Liste der Referenztabellen#Personen, Regierungsform, Herrschaftsränge des Mittelalters, Großfürst, Woiwode, Bojaren






