Flüchtling
Nach internationalem Recht ist ein Flüchtling eine Person die sich außerhalb des eigenen Landes der Nation oder des Wohngebietes aufhält, wobei dieser Aufenthalt in einer Verfolgungssituation begründet ist. Dabei kann es sich um Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, nationalen, sozialen Gruppe oder zu einer politischen Partei oder Meinung handeln. Ein Schutz in diesem Land ist nicht möglich oder wird verweigert, eine Rückkehr wäre mit einer Verfolgung verbunden. Flüchtlinge sind zu unterscheiden von Wirtschaftsmigranten, die das eigene Land freiwillig aus ökonomischen Erwägungen verlassen haben.Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asylsuchende, mit dem Status als Flüchtling erhalten sie politisches Asyl. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.
Nach der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 ist ein Land zum Asyl für Flüchtlinge verpflichtet und kann nicht willlkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge unterstehen auch UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR). Viele Nationen ignorieren gegenwärtig diesen Vertrag.
Die Palästinensischen Flüchtlinge von 1948 und ihre Nachkommen unterstehen nicht der 1951 abgeschlossenen Konvention bzw. dem UNHCR, jedoch der zuvor beschlossenen UNRWA Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.
Siehe auch: Boat People, Innerdeutsche Grenze
Eine 'andere Bedeutung' kommt dem Begriff Flüchtling in der Tierwelt zu. Hier bezeichnet Flüchtling ein Jungtier, dass nach seiner Geburt bzw. dem Schlüpfen, die schützende Brutstätte bzw. das Nest verlässt (Nestflüchter).






