Ferdinand Tönnies
Ferdinand Tönnies (* 26. Juli 1855 in Oldenswort (Eiderstedt) auf dem Marschenhof De Riep, Schleswig-Holstein)Sein Vater war Landwirt und Hofbesitzer, seine Mutter stammte aus der protestantischen Pastorenfamilie Mau. Ferdinand Tönnies starb am 9. April 1936 in Kiel und ist auf dem Eichhof begraben.
Sein Leben: 1872 Beginn des Studiums der Philologie und Geschichte in Jena, Leipzig, Bonn, Berlin und Tübingen. 1877 Dr. Phil., privates Studium der Philosophie und Staatswissenschaften; 1878 in England Studien über Thomas Hobbes, wichtige Entdeckungen über Leben und Werk von Hobbes; 1878 bis 1899 Mitglied des Statistischen Büros und Schüler von Ernst Engel, Richard Böckh, Adolf Wagner; 1881 Habilitation in Kiel. Nach 1883 Reisen; Mitbegründer der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, von 1909 bis 1933 deren Präsident, 1909 a.o. Professur, 1906 auf eigenen Wunsch hin von amtlichen Pflichten entbunden. 1920 Lehrauftrag für Soziologie, 1927 Mitglied und Ehrenmitglied vieler ausländischer soziologischer Gesellschaften und Institute; 1933 vom nationalsozialistischen Regime entlassen.
Hauptwerk: Gemeinschaft und Gesellschaft, darin beschreibt Tönnies die Entwicklung von Gemeinschaft zu Gesellschaft.
Tönnies unterteilt 4 Dimensionen:
- Kenntnis und Fremdheit:
- Sympathie und Antipathie:
- Vertrauen und Misstrauen:
- Verbundenheit und Freiheit:
- Gegenseitige Abhängigkeit:
Der Tausch sowie das gegenseitige Versprechen sind die einfachsten Formen sozialer Verbundenheit. Für eine ganz bestimmte Leistung fordert man eine entsprechende Gegenleistung in Form von Gegenständen, Handlungen etc. Es besteht auch darin ein Unterschied, ob es sich bloß um einen Leistungsaustausch handelt oder ob man ein eigenes Wollen zugunsten der anderen Partei entwickelt. Dies stellt eine höhere Form sozialer Verbundenheit dar.
So sind z.B. in gegenseitiger Hilfe und Förderung, friedlicher Betätigung,... Elemente sozialen Willens enthalten. In Zweier-Gemeinschaften kann eine Partei allein durch sein Verhalten (bei Verstößen gegen die Rechte oder Pflichten) die Existenz der Gemeinschaft aufs Spiel setzen. Bei größeren Gruppen kann das nur die entsprechende Mehrheit. Der Wille der Mehrheit gilt immer als der Wille des Kollektivs.
- Soziale Wesenheiten sind der Gegenstand soziologischer Betrachtung, als Erzeugnisse menschlichen Denkens, entwickeln sich aber zu einem eigenständigen Etwas - zu einer wollens- und handlungsfähigen Person, welche von Außenstehenden erkannt als auch anerkannt wird. Tönnies vergleicht diese Art des Daseins sozialer Dinge und Personen mit der Existenz von Göttern. Diese sozialen Wesenheiten können nicht einfach verschwinden, wenn nicht mehr an sie geglaubt wird, sie existieren zumindest in der historischen oder theoretischen Auseinandersetzung weiter. Soziale Wesenheiten brauchen keinen Glauben, denn sie werden als Kollektivwille erkannt. Dabei können sie auch gerne metaphysischen Ursprunges sein, wie dies bei der Kirche so der Fall ist. Die wissenschaftliche Betrachtung aber entlarvt diese Gebilde, als was sie wirklich sind: Das Produkt menschlichen Wollens, menschlicher Nöte, Bedürfnisse und Hoffnungen.
- Soziale Wesenheiten oder Gestalten unterscheidet Tönnies folgendermassen:
Das soziale Verhältnis beruht auf gemeinsamen Werten, Wohlwollen, Vertrauen, gegenseitiger Sympathie. Um dieses Verhältnis zu erhalten ist ein gegenseitig ausgerichtetes Handeln vonnöten, die man sich von den anderen erwartet sowie sie die anderen von einem selbst erwarten: Dies bezeichnet Tönnies als Rechte und Pflichten. Es kann weiter unterteilt werden in drei Idealtypen, den genossenschaftlichen Typus, den herrschaftlichen und Gemischte Verhältnisse.
Beim genossenschaftlichen Typus handelt es sich um ein Paar, das brüderlich, kameradschaftlich, freundschaftlich zusammenlebt typischerweise mit ähnlichem/gemeinsamem Alter, Geschlecht, Tätigkeit, Gesinnung, Streben oder eine gemeinsame Idee; in der Geschichte häufig als Brüderpaar dargestellt.
Der herrschaftliche Typus wird von Tönnies mit dem Vater - Kind Verhältnis dargestellt, das immer von Herrschaft des Vaters gegenüber dem schutzbedürftigen Kind geprägt ist. Herrschaft bedingt Schutz, denn Herrschaft kann nur ausgeübt werden, wenn sich der/die Schützling nach dem Herrscher richtet.
Als gemischte Verhältnisse führt Tönnies das durch sexuelle Bedürfnisse und die Fortpflanzung bedingte dauernde Verhältnis zwischen Mann und Frau an, Tönnies scheint nicht von einer egalitären Beziehung zwischen Mann und Frau auszugehen. Zur sozialen Samtschaft wäre dabei noch anzumerken, dass es natürliche, seelische und die auf diesen Beiden beruhende soziale Samtschaften gibt.
Die Körperschaft ist als eine soziale Tatsache, alleine dadurch möglich, dass sie von mehreren Personen zustande kommt, die einen gemeinsamen Willen beschließen. Die Mitglieder einer Körperschaft müssen einen Konsens finden können. Die K. stellt eine rechtliche Person dar, und kann von einer einzelnen natürlichen Person vertreten werden.






