Existenzgründung
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Defintion
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch durch Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.
Hintergrund
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefagt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierz gehören
- private Vosorge für Unfälle, Alter und unvorhergsesehene Ereignisse
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamnt, Finanzamt, Gesundheitsmat usw.)
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, HWK, Berufsgenossenschaft usw.)
- Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)
Weitere Informationen
- In der Bundesrepublik Deutschland werden Interessierten zahlreichen Gründungshilfen angeboten.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit






