Ermächtigungsgesetz
Das Ermächtigungsgesetz (Gesetzestext) war ein entscheidendes Instrument, um die nationalsozialistische Diktatur zu ermöglichen.| Table of contents |
|
2 Inhalt 3 Ziele der NSDAP |
Abstimmung
Die 647 Sitze des Parlamentes der Weimarer Republik setzten sich nach der Wahl am 5. März 1933 wie folgt zusammen:
{| bgcolor="#DDDDFF" cellspacing="2" border="0" width="200"
! Partei
! Sitze
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | NSDAP
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 288
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | SPD
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 120
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | KPD
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 81
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | Zentrum
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 92
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | DNVP
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 52
|-----
| bgcolor="#F8F8FF" | Sonstige
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | 14
|-----
| align="right" bgcolor="#F8F8FF" bgcolor="#F8F8FF" | gesamt 647
|}
Um das Ermächtigungsgesetz zu verabschieden, das Teile der Verfassung änderte, mussten zweidrittel der Abgeordneten zustimmen (431 Stimmen). Göring und Hitler schafften es, die rechten Bürgerparteien auf ihre Seite zu ziehen. Zum einen durch Verhandlungen vom 20. März, zum anderen durch eine wirksame Drohkulisse, die die SA im Reichstag (Kroll-Oper - Berlin) durch ihre Präsenz aufbaute.
Mit 94 Gegenstimmen votierte allein die SPD. 109 Abgeordneten nahmen nicht an der Abstimmung teil.
- 26 der SPD wurden inhaftiert oder flohen
- 81 der KPD wurden durch die Notverordnung ausgeschlossen
- 2 weitere fehlten aus unbekannten Gründen
Inhalt
Das Ermächtigungsgesetz hatte folgenden Inhalt (siehe Gesetzestext):- Neue Gesetze brauchten nicht mehr verfassungskonform zu sein.
- Gesetze konnten neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden. (damit bekam die Exekutive auch legislative Gewalt).
- Gültigkeit des Gesetzes: 4 Jahre bis 1. April 1937
Ziele der NSDAP
Die NSDAP hat mit diesem Gesetz zwei Ziele erreicht: Erstens wahrte es den Schein von Legalität. Zweitens wurde die Verfassung damit außer Kraft gesetzt, denn das ursprüngliche Reichsgesetzgebungsverfahren war hinfällig. Der Reichstag entmachtete sich selbst.Siehe auch: Drittes Reich






