Erbamt
Ein Erbamt war im Römisch-Deutschen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter inne:
- Erbmarschallamt: die Grafen von Pappenheim
- Erbkämmereramt: die Fürsten zu Hohenzollern
- Erbschatzmeisteramt: die Grafen zu Sinzendorf
- Erbschenkamt: die Grafen zu Limburg
- Erbtruchsessenamt: die Grafen Truchsess zu Waldenburg






