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Energieeinspeisungsgesetz

Das Energieeinspeisungsgesetz (genauer Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 in der BRD in Kraft. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Stromversorgungsunternehmen.

Dieses Gesetz und seine Vorläufer hat die Stromerzeugung durch erneuerbare Energiequellen in der BRD entscheidend gefördert. Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen ist ab 2002 eine Vergütung in Höhe von mindestens 48,1 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen.

Auf Grund der im EEG vorgesehenen Degression der Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird ab dem 1. Jan. 2002 jährlich um 5% weniger für neu zu errichtende Anlagen vergütet.

Die Vergütungssätze im Überblick:

Degressionssätze: Seit dem 1.Jan 2002 wurden die Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende Anlagen gesenkt: Akuelle Information (Stand Herbst 2003): Aufgrund des Auslaufens des 100.000-Dächer Programms für die Photovoltaik und der teilweisen Ungleichbehandlung von Erneuerbaren Energien findet zur Zeit eine Überarbeitung des Gesetzes statt.

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