Energieeinspeisungsgesetz
Das Energieeinspeisungsgesetz (genauer Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 in der BRD in Kraft. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Stromversorgungsunternehmen.Dieses Gesetz und seine Vorläufer hat die Stromerzeugung durch erneuerbare Energiequellen in der BRD entscheidend gefördert. Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen ist ab 2002 eine Vergütung in Höhe von mindestens 48,1 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen.
Auf Grund der im EEG vorgesehenen Degression der Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird ab dem 1. Jan. 2002 jährlich um 5% weniger für neu zu errichtende Anlagen vergütet.
Die Vergütungssätze im Überblick:
- Strom aus Windkraft zwischen 6,19 Cent und 9,10 Cent/kWh
- Strom aus Photovoltaik-Anlagen
- für Anlagen, die 2001 in Betrieb gingen (auch Altanlagen): mind. 50,6 Cent/kWh
- für Anlagen, die 2002 in Betrieb gehen: mind. 48,1 Cent/kWh
- Strom aus Wasserkraft mind. 7,67 Cent/kWh
- Strom aus Biomasse zwischen 8,70 Cent und 10,23 Cent/kWh
- Strom aus Geothermie zwischen 7,16 Cent und 8,95 Cent/kWh
- Für Strom aus Windkraft um 1,5 %
- Für Strom aus Sonnenenergie um 5%
- Für Strom aus Biomasse um 1%






