Eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein (Abk. e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.In Deutschland wird der eingetragene Verein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert (§§ 21 - 79 BGB):
- „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“






