Eingetragene Lebenspartnerschaft
Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft (umgangssprachlich auch Homo-Ehe genannt) werden gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals rechtlich anerkannt.Das Lebenspartnerschaftsgesetz, in Kraft getreten am 1. August 2001, stellt schwule und lesbische Paare, die eine Partnerschaft eingegangen sind, weitgehend der Ehe gleich. Zum Beispiel erhalten sie die folgenden Rechte:
- gemeinsamer Nachname ("Lebenspartnerschaftsname")
- Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt
- Erbrecht: Partner werden gegenseitig so wie Ehegatten behandelt
- Unterhaltsverpflichtung bei Getrenntleben
Eine Erweiterung der Rechte der Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften soll mit dem Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG) errreicht werden.
Die Eingehung einer Lebenspartnerschaft wird durch die Bundesländer geregelt. Während die meisten Länder hierzu das Standesamt ermächtigen, ist dies zum Beispiel in den eher konservativen Ländern Bayern und Sachsen der Notar.
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