Eingemeindung
Mit Eingemeindung bezeichnet man die Vergrößerung einer Gemeinde, meist einer Stadt, durch die Hinzufügung von Gemeinden aus ihrem Umland. Auf diese Weise verringert sich die Zahl der Gemeinden. Gleichzeitig wird aus einer zuvor unabhängigen Gemeinde ein Ortsteil/Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde beibehält.Im Zuge der Gemeindereform in den sechziger und siebziger Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in den alten Bundesländern durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24282 (1968) auf 8513 (2004) reduziert.






