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Duales Rundfunksystem

Unter dem dualen Rundfunksystem versteht man das gleichzeitige Bestehen von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so wie es in Deutschland seit 1984 der Fall ist.

Mit dem 3. Rundfunkurteil, dem sogenannten FRAG-Urteil, bereitet das Bundesverfassungsgericht den Weg für den privaten Rundfunk. Basis sind die Landesmediengesetze, die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.

Vor 1984 existierten in Deutschland mit ARD, ZDF und den so genannten Dritten Programmen nur öffentlich-rechtliche Fernsehsender. Erst der Ausbau der Kabelnetze und ein Politikwechsel mit Helmut Kohl im Jahre 1982 ermöglichte nach dem Grundsatzurteil die Einführung des Dualen Rundfunksystems.

Die Landesmediengesetze regeln zum einen den Grundversorgungs-Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Finanzierung aus Gebühren (GEZ) und die Existenzberechtigung der werbefinanzierten Privatsender.

Mit PKS, dem Vorläufer von SAT.1, ging am 1. Januar 1984 der erste private Fernsehsender an den Start. Einen Tag später folgte RTL plus (heute RTL), das sein Programm damals noch aus Luxemburg ausstrahlte.

Siehe auch: Fernsehen, Geschichte des Fernsehens, Kabelfernsehen




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