Doppelte Staatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll es Ausländern, die länger in einem Gastland verweilen und dadurch einen Anspruch auf Einbürgerung haben, ermöglichen die Einbürgerung in das Gastland durchzuführen ohne ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.Dadurch soll vor allem der Integrationsprozess in das Gastland gefördert werden. Zusätzlich entfällt das momentan z. B. in Deutschland geltende nationale Blutprinzip.
In folgenden Staaten der EU ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal. In der Schweiz ist die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls möglich.
In einigen seltenen Fällen tritt ein Paradoxon auf, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Wird beispielsweise ein Deutschstämmiger in Chile oder den USA geboren, also Staaten, in denen man die Staatsangehörigkeit im Prinzip durch Geburt auf Territorium des Staates erwirbt, so erhält man durch die unterschiedlichen Voraussetzungen zum Erwerb der jeweiligen Staatsbürgerschaften eine doppelte Staatsbürgerschaft. In einigen Staaten kann man diese später jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder verlieren, etwa wenn man zu lange nicht mehr in dem Staat wohnt. Es gibt sogar Fälle, in denen deutsche Mütter extra für die Geburt des Kindes in einen anderen Staat reisen, um diesen Spezialfall auszunutzen, damit das Kind es im Berufsleben später leichter hat.






