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Diktatur des Proletariats

Die Diktatur des Proletariats stellt laut Karl Marx’ Theorie die Phase dar, in der der Übergang von einer bürgerlichen Gesellschaft zu einer klassenlosen Gesellschaft vollzogen wird. In sozialistischen Ländern wurde der Begriff nach dem Zweiten Weltkrieg nur noch selten verwendet und später durch die Bezeichnung sozialistische Demokratie ersetzt.

Bedeutung im Marxismus-Leninismus

In der marxistisch-leninistischen Lehre gelten die drei Staatstypen Sklavenhalterstaat, Feudalstaat und Kapitalistischer Staat als Diktaturen einer wohlhabenden Minderheit über eine unterdrückte Mehrheit. Der Staat wird hierbei als Machtinstrument der wirtschaftlich herrschenden Klasse angesehen, der die niederen Klassenschichten durch diverse Mittel wie z.B. Armee, Polizei oder Gerichte unterdrückt und ausbeutet. Der Bürgerliche Staat wird auch als Diktatur der Bourgeoisie bezeichnet.

Dem gegenüber steht die Diktatur des Proletariats, die den Zweck haben sollte, die Unterdrückung der Arbeiterklasse zu beenden, in dem sie die politische Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit einleitet. Sie wurde in einer sozialistischen Revolution errungen und diente als Stützpfeiler für die Errichtung eines sozialistischen Staates. Die Diktatur des Proletariats sollte somit die Macht der Arbeiter und Werktätigen symbolisieren, sich eigenständig vom Kapitalismus zu befreien und die eigenen Interessen zu verwirklichen.

Nachdem die Diktatur des Proletariats errichtet wurde, sollte ein sozialistischer Staat entstehen. Dieses neue Staatsgebilde wurde im Sozialismus als die höchste Demokratieform dargestellt, welche der bürgerlichen Demokratie absolut überlegen sein sollte, und deren Ziel es war, die Klassenunterschiede abzuschaffen. Die bürgerliche Demokratie wurde deshalb als minderwertig angesehen, weil sie angebliche nur für die herrschende Klasse gelten würde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Begriff Diktatur in Verruf. Aus diesem Grund wurde die tautologische Bezeichnung Volksdemokratie eingeführt (in der DDR; auf der zweiten Parteikonferenz der SED 1952 beschlossen), die insofern falsch war, da Demokratie bereits Volksherrschaft bedeutet. Erst ab 1963 (sechster Parteitag der SED) verwendete man den Ausdruck Sozialistische Demokratie.

Wahlmöglichkeiten in einer Sozialistischen Demokratie

In Wirklichkeit herrschte in sozialistischen Staaten keine echte Demokratie, da die Regierung nicht durch freie Wahlen bestimmt und die Staatsgewalt somit nicht durch das Volk legitimiert wurde. Z.B. konnte man in der DDR nur einer Kandidatenliste auf einem Wahlschein zustimmen, der dann ohne Abänderungen in die Wahlurne eingeworfen wurde. Ablehnung konnte der Wähler nur ausdrücken, indem er den Gang zur Wahl verweigerte.

Die kommunistische Partei eines Landes akzeptierte ausschließlich den Marxismus-Leninismus, wodurch andere Elemente, wie z.B. das Christentum, abgelehnt wurden. Dies führte zu einer Einschränkung verschiedener Grundrechte. Des weiteren gab es keine oppositionellen Parteien, keine Gewaltenteilung und keine unabhängige Rechtsprechung. Die sozialistische Demokratie bzw. die Diktatur des Proletariats steht somit im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die sozialistische Demokratie scheiterte schon vor dem offiziellen Ende der kommunistischen Ostblockstaaten, als Massendemonstrationen und revolutionäre Ereignisse den Weg zu einer parlamentarischen Demokratie frei machten (freie Wahlen in der DDR am 18. März 1990).




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