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Digitales Fernsehen

Als digitales Fernsehen oder Digitalfernsehen bezeichnet man sowohl die Ausstrahlung der Bild- und Tondaten des konventionellen Programmangebots des Fernsehens in digitalisierter Form sowie auch ein noch nicht präzise eingrenzbares Spektrum neuartiger Dienste wie interaktives Fernsehen. Die bedeutendste Eigenschaft des digitalen Fernsehens besteht darin, dass sich digitale Signale komprimieren lassen; so kann ein 625-Zeilen-Fernsehbild, welches dem analogen Fernsehsystem PALplus entspricht, von der Studio-Datenrate von 216 Mbit/s auf weniger als 8 Mbit/s (und weiter) komprimiert werden.

Die Übertragung erfolgt dabei in Europa im DVB-Standard, der Mehrwertdienste bietet:

Zur Komprimierung des Bildsignals wird der Standard MPEG-2 verwendet, wobei die Bildparameter (Zeilenzahl, Spaltenzahl, Frequenz) an die entsprechenden Fernsehnormen angepasst sind oder vom Digitalreceiver umgerechnet werden.

Siehe auch: analoges Fernsehen, MHP, digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T)

Entwicklung und Bedeutung

Die Einführung des digitalen Fernsehens wird als dritte Revolution nach der Einführung des Fernsehens in der Bundesrepublik Deutschland (1952, erste Revolution) sowie der Ausweitung der Programmanzahl durch die Inbetriebnahme der Breitbandkabelnetze der Beutschen Bundespost Telekom (ca. 1980 bis 1990, zweite Revolution).

In den USA wurde DVB erstmals im Frühjahr 1994 unter dem Markennamen DirecTV angeboten; es handelte sich dabei um das weltweit erste direkt empfangbare Satellitensysem, das ausschließlich digital komprimierte Programme übertrug.

Ende 1993 einigten sich zwölf europäische Länder in einem Memorandum of Understanding (MoU) darauf, möglichst rasch eine Spezifikation für die Übertragung digitaler Fernsehsignale über Satellit sowie für die Übertragung in Kabelnetzen zu erstellen; als Datum der Einführung war ursprünglich 1995 geplant.

DVB wurde in Deutschland dann erstmals am 28. Juli 1996 von dem Veranstalter DF1 (Digitales Fernsehen 1) ausgestrahlt. Angeboten wurde die Übertragung der Formel 1 Grand Prix auf dem Hockenheimring sowie diverse Spartenkanäle.

Das zur Kirch-Gruppe gehörende Unternehmen konnte jedoch -- trotz auffällig anderslautender Pressemitteilungen -- bis Mitte 1997 nicht die geplanten Absatzvolumina erzielen.

Der Sender DF1 strahlte seine Programme zunächst nur über Satellit aus; bis Mai 1997 war DF1 bis auf wenige Ausnahmen nicht im Kabelnetz zu sehen; die Deutsche Telekom plante jedoch, über ihr Kabelnetz bis zu 150 digitale Programme zu verbreiten.

Ab Herbst 1996 kam es zwischen der Deutschen Telekom, den Fernsehsendern, Programmanbietern und Bundesländern zu einem Streit um Ausbau und Nutzung des Kabelnetzes, in dessen Zentrum die Rahmenbedingungen für das digitale Fernsehen standen; maßgeblich beteiligt waren an dem Streit die Unternehmen Deutsche Telekom, die Kirch-Gruppe und der Bertelsmann-Konzern.

Anfang Juni 1997 wurden die Verhandlungen um die Aufteilung des TV-Marktes der Zukunft zwischen Bertelsmann, Kirch und der Telekom intensiviert; unter anderem wurde nach Wegen gesucht, wie das Kartellrecht umgangen werden kann, an dem eine Verbindung der drei Unternehmen bereits 1994 gescheitert war.

Ende Juni kam es zu folgender Einigung:

Weblinks




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