Denkmalschutz
Der Denkmalschutz beschäftigt sich mit der Pflege und dem Schutz von Denkmälern der Kunst und der Geschichte. Der Denkmalschutz dient der Sicherung der Kulturgüter.Denkmäler werden unterschieden in
- Baudenkmäler
- Bodendenkmäler
- bewegliche Denkmäler
Die Denkmalbehörden eines Bundeslandes erarbeiten Denkmallisten. Der Staat ist in der Regel bevorrechtigt, Denkmäler zu kaufen. Bei hochwertigen Denkmälern oder gefährdeten Denkmälern ist eine Enteignung möglich. Nicht unbestritten ist der verfassungsrechtliche Auftrag zum Denkmalschutz. Jedoch hat der Gesetzgeber in zahlreichen Gesetzen (z.B. dem Raumordnungsgesetz) dem Denkmalschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt.
Besondere Vorteile bietet das Steuerrecht für die Herstellung, Erhaltung und Pflege von Denkmälern.






