Cross-Border-Leasing
Cross-Border-Leasing bezeichnet Leasing über Staatsgrenzen hinweg, Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in unterschiedlichen Ländern.In der Regel wird Cross-Border-Leasing durchgeführt, um Steuern durch die unterschiedliche Steuergesetzgebung in den beiden Ländern zu vermeiden. Oft wird das verleaste Objekt dann direkt wieder zurückvermietet.
Es werden kommunale Klärwerke, Kanalnetze, Straßenbahnen oder Eisenbahnschienen, Messehallen, ja sogar Schulen, an US-Firmen über eine sehr lange Laufzeit von meist 99 Jahren vermietet und direkt wieder zurückgemietet. Das gilt in den USA als "Investition" und bringt den Firmen Steuervorteile, der amerikanische Bürger bekommt weniger öffentliche Leistung, da das Steueraufkommen geringer wird. Der Begriff "Investor" wird umgangsprachlich verwendet. Es handelt sich um einen Trust, welcher eigentlich nicht in die Objekte "investiert", sondern lediglich das Steuerrecht in den USA ausnutzt.
Die Kommunen bekommen einen Anteil ("Barwertvorteil") der Steuervorteile zurück, welche nicht "investiert" wird, sondern fast immer in deren Verwaltungshaushalten verwendet wird. Der frühere freie Eigentümer hat jetzt zahlreiche langfristige Ansprüche und Forderungen, die durch ein Pfandrecht gesichert werden: nach dem amerikanischen Steuerrecht reicht das "wirtschaftliches Eigentum" aus, bei uns herrscht jedoch das Faustpfandprinzip[1] vor. Es gibt also merkwürdigerweise zwei Eigentümer, woraus sich ein gewisses Verlustrisiko ergeben könnte. Nach deutschen Vertragsauslegungen bleibt die Kommune Eigentümer und nach US-Recht wird der US-Trust zum wirtschaftlichem Eigentümer. In allen Verträgen wird die USA als Gerichtsstand festgelegt.
Die US-Firma wird häufig "Investor" genannt. Das ist irreführend, weil sie nur nach US-Recht investiert. Nach deutschem Recht ist die US-Firma lediglich Mieter und gleichzeitig Vermieter. Neue Investitionen in die Anlage während der Laufzeit tätigt auch nicht die US-Firma, sondern die Kommune. Die US-Firma investiert also - im umgangssprachlichen Gebrach des Wortes - tatsächlich nichts.
Laufzeiten und Kosten
Als Nachteil gelten die langen Laufzeiten, welche die Städte von 14 bis zu 100 Jahre zum momentan festgestellte Wertvolumen der Anlagen an die CBL-Verträge binden. Somit dürften die Anlagen nicht verkleinert oder redimensionert werden, sie dürfen also nicht billiger werden. Schon der Eintritt in Verhandlung erscheint riskant: So musste nach dem Scheitern von Vorverhandlungen die Stadt Aachen an Banken, Anwaltskanzleien und weitere Berater 19 Millionen Mark bezahlen [1].
Im Ruhrgebiet wurde als Bürgerinitiative die Arbeitsgemeinschaft gegen kommunalen Ausverkauf [1] gegründet. Unter diesem Titel sammeln sich Kritiker gegen die in ihren Augen "riskanten Scheingeschäfte mit Steuertricks".
In zahlreichen deutschen Städten haben sich Bürgerinitiativen zum Thema Cross Border Leasing gebildet. Siehe aktuell Bergisch Gladbach, Köln und Frankfurt.
Als weiteren Nachteil sehen Kritiker die Intransparenz bei dem Geschäft mit öffentlichen Gütern, da der US-Investor meist nicht namentlich genannt werden will. Im Konfliktfall ist für beide Vertragspartner nicht deutsches, sondern amerikanisches Recht entscheidend, denn die Verträge werden in den USA abgeschlossen. Gerichtsstand ist dann der jeweilige US-Bundesstaat. Eine weitere Rechtsunsicherheit ergibt sich daraus, dass einzelne US-Finanzämtern diese Transaktionen dulden, die oberste amerikanische Steuerbehörde sich aber klar dagegen ausspricht und in einzelnen Fällen sogar dagegen prozessiert.
Die Gewinne aus dem Cross Border Leasing entstehen nicht aufgrund konkreter Wertschöpfung, sondern durch die Verluste des amerikanischen Fiskus und werden von dem dortigen Steuerzahlern finanziert. Deutsche Banken können aufgrund dieser sog. Auslands"investition" ihre Steuerlast in Deutschland verringern. Sie verdienen auch an den gegebenen Krediten.
Gerichtsstand USA
CBL und Österreich
In Österreich haben die bisher durchgeführten Cross-Border-Leasing-Transaktionen nach Schätzung der Kommunalkredit bereits ein Volumen von ca. zwanzig Milliarden Euro [1], weitere Verträge für 3,5 Milliarden Euro werden verhandelt. Beispiele dafür sind Straßenbahn ,U-Bahn und die Kanalisation in Wien, "rollendes Material" und Verschubbahnhöfe bei den ÖBB. Die Briefzentren Wien-Inzersdorf, Graz, Salzburg und Innsbruck sind Gegenstand eines Leasingvertrages über 119 Millionen Euro.Links






