Bundessozialgericht
Das deutsche Bundessozialgericht ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Kassel. Es ist damit Revisionsgericht. (Sprungrevisionen von den Sozialgerichten und Revisionen von den Landessozialgerichten.)
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2 Geschichte 3 Aufsicht und Spruchkörper 4 Weblinks |
Seine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit sind die Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.
Errichtet wurde das Bundessozialgericht aufgrund von Art. 95 GG am 11. September 1954.
Die bisherigen Präsidenten des Bundessozialgerichts:
Die Aufsicht führt das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung. Die Spruchkörper des Gerichts heißen Senate. Sie sind mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit (SGG).
Zuständigkeit
Geschichte
Aufsicht und Spruchkörper
Weblinks
Siehe auch: Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung






