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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM; ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) ist eine dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angegliederte Bundesoberbehörde. Sie arbeitet selbständig und ist nicht weisungsgebunden.

Die Prüfstelle existiert, weil in Deutschland das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Grundgesetz, Artikel 2) gleichwertig ist mit dem Recht auf Freie Meinungsäußerung (Grundgesetz, Artikel 5), anders als z.B. in den USA.

Aufgabe der Prüfstelle ist die Abwägung der oben genannten Grundrechte. Die BPjM prüft auf Antrag oder auf Anregung, ob eine Schrift, ein Film, ein Computerspiel oder sonstiges Medium zu gewalttätig, sexuell anstößig oder rassistisch ist. Diese werden dann auf den so genannten Index gesetzt und dürfen gemäß Jugendschutzgesetz im Handel nur an Kunden ab 18 Jahren abgegeben werden. Anträge führen stets zu Prüfungsverfahren durch die BPjM, bei Anregungen liegt es im Ermessen der Prüfstelle, ob sie tätig wird. Es dürfen nur vom Gesetz ermächtigte Stellen Anträge stellen (hauptsächlich Jugendämter).

Nach eigenen Angaben beschäftigt sich die Prüfstelle vorrangig mit folgenden Aufgaben:

Siehe auch: Indizierung, Giftschrank, Index Librorum Prohibitorum, Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

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