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Bundesland

Bundesland ist eine Bezeichnung eines Gliedstaates in einem Bundesstaat. Die Bezeichnung wird insbesondere für die Gliedstaaten von Österreich und Deutschland gebraucht. "Bundesland" ist im eigentlichen Sinn eine irreführende Bezeichnung, da es die Zugehörigkeit der Länder zum Bund unterstreicht und damit deren Eigenstaatlichlichkeit nicht ausreichend betont. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung für die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland ist daher "Länder".
Andere Bezeichnungen für föderale Einheiten sind Staat oder Kantone. Im Bundesstaat Belgien bezeichnet man die Bundesländer als Regionen, in Russland als "Subjekte", bei denen es unterschiedliche Abstufungen nach dem Grad der Autonomie gibt (siehe hierzu asymmetrischer Föderalismus, Verwaltungsgliederung Russlands).

Table of contents
1 Länder in Deutschland
2 Bundesländer in Österreich

Länder in Deutschland

  1. Land Baden-Württemberg
  2. Freistaat Bayern
  3. Land Berlin (Stadtstaat)
  4. Land Brandenburg
  5. Freie Hansestadt Bremen (Stadtstaat)
  6. Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat)
  7. Land Hessen
  8. Land Mecklenburg-Vorpommern
  9. Land Niedersachsen
  10. Land Nordrhein-Westfalen
  11. Land Rheinland-Pfalz
  12. Saarland
  13. Freistaat Sachsen
  14. Land Sachsen-Anhalt
  15. Land Schleswig-Holstein
  16. Freistaat Thüringen

Weitere Gliederung

Die Staatstaaten Berlin und Hamburg bilden rechtlich gesehen jeweils nur eine Stadt. Sie sind - was den Begriff Gemeinde anbelangt - daher nicht weiter untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Bundesland Bremen besteht aus den Stadtkreisen Bremen und Bremerhaven. In den übrigen Bundesländern gibt es folgende weitere Verwaltungsgliederung:

Geschichte

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR aufgelöst; an ihre Stelle traten 14 Bezirke.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG und damit verbunden eine Reduzierung der Zahl der Bundesländer wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.

(Anmerkung: Berlin [West] hatte stets einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.)

Bundesländer in Österreich

  1. Burgenland
  2. Kärnten
  3. Niederösterreich
  4. Oberösterreich
  5. Salzburg
  6. Steiermark
  7. Tirol
  8. Vorarlberg
  9. Wien




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