Bundesgrenzschutz
Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Polizei des Bundes und untersteht dem Bundesministerium des Innern.Die Aufgaben und Befugnisse des BGS sind im Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) geregelt.
Zu den Aufgaben des BGS gehört:
- Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- Polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Hausinspektion des Deutschen Bundestages
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes) zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
Der BGS unterhält eine Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen und die Grenzschutzgruppe 9 GSG_9, eine Spezialeinheit zur Bekämpfungs des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität. Eine weitere Spezialkraft des BGS ist die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFH und das BGSAmt See, das mit 6 Schiffen in der Nordsee und Ostsee die bundespolizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf der Hohen See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt.
Historisch stellte der Bundesgrenzschutz nicht nur eine polizeiliche, sondern auch eine militärische Organisation dar. Er ist auch als Vorläuferorganisation der Bundeswehr zu betrachten, in welche 1956 9572 BGS-Beamte wechselten. Von 1965 bis 1994 hatten BGS-Beamte auch durch Gesetz Kombattantenstatus. Vor 1965 waren BGS-Beamte zwar Kombattanten, dies war aber nicht gesetzlich geregelt.
Heute ist der BGS ausschließlich eine polizeiliche Organisation. Dies ist unter Anderem auch an der Verwendung der üblichen Polizeidienstgrade - mit dem Zusatz "im BGS" - zu erkennen. Weiterhin sind Uniformen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutz für einen Außenstehenden fast nicht mehr von denen der Landespolizeien zu unterscheiden. Eine Umbenennung des Bundesgrenzschutzes findet wahrscheinlich im Frühjahr 2004 statt.






