Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Quelle des deutschen Privatrechts und trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft (Ausfertigung am 18. August 1896 und Verkündung am 24. August 1896). Seither ist es - mit allerdings zahlreichen Veränderungen - gültig. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002 (mit Neubekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele Verbraucherschutzgesetze, wie das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz") (jetzt §§ 305 ff. BGB), in das BGB "zurückgeholt".Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
- den allgemeinen Teil
- das Schuldrecht
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- und das Erbrecht
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