Bürgergesellschaft
Achtung! Diese Beschreibung ist doch etwas einseitig und fast schon ideologisch geprägt. Genauere Definitionen findet man zu Hauf im Web!Nach der Lehre der Dreigliedrigkeit besteht die Gesellschaft aus Staat, Wirtschaft und der Bürgergesellschaft oder auch dem sog. 3. Sektor
Politik wird in allen drei Bereichen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und mit den jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen betrieben.
Staatliche Handlungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, haben dafür aber das Gewaltmonopol als Rückhalt; d. h. staatlicherseits kann nichts unternommen werden, das keine Rechtsgrundlage hat (zumindest im Rechtsstaat).
Wirtschaftliche Handlungen sind auf Gewinn gerichtet; ihr Aktionspotential wird durch das verfügbare Kapital bestimmt. Alles, das keinen Gewinn verspricht, wird unterlassen.
Die Bürgergesellschaft findet überall dort statt, wo es (noch) keine Rechtsgrundlage gibt und wo kein finanzieller Gewinn erwartet werden kann, ihre große Ressource ist die Freiwilligkeit.
In Österreich wurde die Diskussion um diesen Begriff durch die Regierungsbildung (ÖVP/FPÖ) im Februar 2000, die mit einem politischen Rechtsruck einherging, neu belebt.
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