Bologna-Prozess
In den 1990er Jahren wurde von der
EU eine Initiative gestartet, das Hochschulwesen in Europa zu harmonisieren. Die Hauptziele wurden in einer Erklärung der EU-Bildungsminister am 19. Juni 1999 in
Bologna festgelegt:
- Studienabschlüsse sollen leicht verständlich und untereinander vergleichbar werden.
- Vereinheitlichung auf ein dreistufiges System mit den Abschlüssen Bachelor, Master und Doktor.
- Ein europaweit einheitliches System zur gegenseitigen Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen etc., sowie andere Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden in Europa.
Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als
Bologna-Prozess bezeichnet.