Beweislast
Die Beweislast bestimmt, wer in einem rechtlichen Verfahren eine Tatsache beweisen muss (formelle Beweislast) und zu wessen Lasten entschieden wird, wenn der Beweis nicht erbracht werden kann (materielle Beweislast).| Table of contents |
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2 Materielle Beweislast 3 Begriffe |
Die materielle Beweislast ist die Regel, nach der ein nicht bewiesener Umstand als nicht existent behalndelt wird. Das Gericht entscheidet dann gegen denjenigen, den die materielle Beweislast trifft.Formelle Beweislast
Grundsätzlich muss derjenige, für den ein Umstand günstig ist, diesen Umstand beweisen. In Verfahren, die nicht vom Amtsermittlungsgrundsatz bestimmt sind, bedeutet formelle Beweislast, dass ein Beweis angetreten werden muss (Beweisantritt). Das heisst, dass ein zulässiges Beweismittel in der richtigen Form angeboten werden muss. In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz gibt es keine formelle Beweislast, da das Gericht die Beweise von Amts wegen zu erheben hat.
Materielle Beweislast






