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Beweislast

Die Beweislast bestimmt, wer in einem rechtlichen Verfahren eine Tatsache beweisen muss (formelle Beweislast) und zu wessen Lasten entschieden wird, wenn der Beweis nicht erbracht werden kann (materielle Beweislast).

Table of contents
1 Formelle Beweislast
2 Materielle Beweislast
3 Begriffe

Formelle Beweislast

Grundsätzlich muss derjenige, für den ein Umstand günstig ist, diesen Umstand beweisen. In Verfahren, die nicht vom Amtsermittlungsgrundsatz bestimmt sind, bedeutet formelle Beweislast, dass ein Beweis angetreten werden muss (Beweisantritt). Das heisst, dass ein zulässiges Beweismittel in der richtigen Form angeboten werden muss. In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz gibt es keine formelle Beweislast, da das Gericht die Beweise von Amts wegen zu erheben hat.

Materielle Beweislast

Die materielle Beweislast ist die Regel, nach der ein nicht bewiesener Umstand als nicht existent behalndelt wird. Das Gericht entscheidet dann gegen denjenigen, den die materielle Beweislast trifft.

Begriffe

Mit formell meint man, dass man die verfahrensrechtliche Seite des Grundsatzes betrachtet, also welche Bedeutung der Grundsatz für das Verfahren hat.

Materiell bedeutet "inhaltlich" oder "der Sache nach", d. h. es wird die inhaltliche Aussage (Bedeutung und die Auswirkung) des Grundsatzes betrachtet.




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