Betriebsrat
Der Betriebsrat ist ein Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber in privaten Betrieben. In öffentlichen Betrieben kann ein Personalrat gewählt werden.
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2 rechtliche Grundlagen in Österreich 3 Geschichte 4 Allgemeine Vorschriften 5 Weblinks |
rechtliche Grundlagen in Deutschland
Im Betriebsverfassungsgesetz und im Mitbestimmungsgesetz sind die Rechte des Betriebsrats geregelt. Zusätzlich regeln das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz weitere Rechte des Betriebsrats.
Die Rechte des Personalrates regelt das Personalvertretungsgesetz.
rechtliche Grundlagen in Österreich
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz vom 12. Dezember 1973 regelt die Befugnisse des Betriebsrats.
Geschichte
Nachdem in mehreren Betrieben Arbeiterräte und Arbeiterausschüsse gebildet wurden, wurde am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz erlassen.
Im Nationalsozialismus wurde durch das Arbeitsordnungsgesetz von 1934 alle
betriebsrätlichen Aktivitäten verboten. Die Betriebsräte wurden durch so genannte Vertrauensräte abgelöst.
Nach 1945 wurden die Betriebsräte in Deutschland wieder erlaubt. Das
Betriebsverfassungsgesetz wurde am 11. Oktober 1952 erlassen.
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes unter Beachtung der geltenden Tarifverträge und in Zusammenarbeit mit den vertretenen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zusammen.
Arbeitnehmer sind in diesem Sinne Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die in dem Betrieb, im Außendienst, mit Telearbeit oder in Heimarbeit (sofern diese hauptsächlich für den Betrieb erfolgt), beschäftigt sind.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, oder über diesen Zeitraum in Heimarbeit hauptsächlich für den Betrieb tätig waren.
Allgemeine Vorschriften
Ein Betriebsrat wird in der Regel in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet, von denen drei wählbar sind. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.Weblinks
http://www.boeckler.de - Hans-Böckler-Stiftung






