Bauleitplanung
Das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde ist die Bauleitplanung, gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).Im § 1 BauGB, der Aufgaben, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung behandelt, heißt es in Abs. 5, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. In § 1 Abs. 5 Nr. 7 ist weiterhin festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu berücksichtigen sind.






